Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber zusätzliches Geld mit dem Sie, clever investiert, ein kleines
Vermögen aufbauen können.
Die Basisrente (Rürup-Rente) bietet für Selbstständige, Freiberufler und Besserverdiener die Möglichkeit
Geld für eine lebenslange Rente anzusparen. Zahlen Sie als Selbstständiger oder Freiberufler nicht in
die gesetzliche Rentenversicherung ein, haben Sie im Alter keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente.
Sie müssen privat vorsorgen. Als staatlich geförderte Alternative zur gesetzlichen Rente trägt die
Rürup-Rente zur Wohlstandssicherung im Alter bei. Die Beiträge können bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze steuerlich geltend gemacht werden.
Sie können staatlich gefördert fürs Alter vorsorgen, unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung.
Sie können zusätzlich privat vorsorgen und von Steuervorteilen profitieren.
Sie können die eigene Rente aufbessern und mit dem Partner Steuervorteile nutzen.
Im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge wird ein Teil Ihres Bruttogehaltes über die Entgeltumwandlung
in Ihre
Altersvorsorge angelegt. Sie können so ohne große Einbußen beim Nettogehalt für Ihr Alter vorsorgen.
Die Beitragszahlung erfolgt direkt über Ihren Arbeitgeber, was einen minimalen Aufwand für Sie bedeutet.
Die Basisrente wird in besonderem Maße durch Steuervorteile vom Staat gefördert. Im Jahr 2021 können Sie 92% der Summe, die Sie in die Rürup-Rente einzahlen, von der Steuer absetzen und so Ihre Steuerlast reduzieren. Sie können maximal 21.388€ von der Steuer absetzen. Die Höhe der Absetzbarkeit steigt jährlich um 2 Prozentpunkte. Ab 2025 können die Beiträge zur Basisrente zu 100% bei der Steuer geltend gemacht werden.
Die Basisrente ist im Fall einer Insolvenz vor Zugriff durch Gläubiger geschützt. Bei Arbeitslosigkeit wird die Basisrente nicht auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Zahlungen angerechnet. Beides gilt nur während der Ansparphase.